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1. Angebote, Annahme, Gültigkeit Ich erstelle ein Angebot auf der Grundlage der Informationen die ich vom Auftraggeber*in erhalte. Ein faires Angebot ist nur möglich, wenn sich alle Beteiligten darüber einig sind, welche Leistung erbracht werden soll.
Ich erstelle ein Angebot grundsätzlich als Festpreis-Angebot. Eine Annahme nur einzelner Positionen aus dem Angebot ist möglich, aber nur wenn ich das vor Beginn der Arbeiten ausdrücklich bestätige. Ein Angebot ist mindestens 14 Kalendertage nach Erstellung gültig, außer wir haben etwas anderes vereinbart und im Angebot festgehalten.
Ein Angebot ist freibleibend - also erst wenn das Angebot durch die Auftraggeber angenommen wurde, und durch einen Terminvorschlag meinerseits die Annahme bestätigt worden ist, gilt es als angenommen.
2. Grundlagen meiner Arbeiten Mein oberstes Gebot ist es, die Eingriffe am Baum so gering wie möglich ausfallen zu lassen. Bäume sind, gerade auch in der Stadt, für das Klima und alle Menschen sehr wichtig und sollen mit Respekt behandelt werden. In meiner Arbeit orientiere ich mich sowohl an den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen (ZTV) Baumpflege der FLL in der aktuellen Fassung, der jeweiligen gültigen Baumschutzsatzung der zuständigen Gemeinde, sowie dem Bundes- und Landes Naturschutzgesetzen. Informationen zu den genannten Regelwerken finden sich hier3. Einholen von Genehmigungen Der/die Auftraggeber*in muss eine erforderliche Genehmigung rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten selbst bei der zuständigen Behörde beantragen und mir vor Beginn der Arbeiten persönlich vorlegen.
Je nach Jahreszeit, kann das einen Vorlauf von mehreren Wochen bedeuten!
Ich weise im Angebot darauf hin, wenn nach meinem Kenntnisstand eine Genehmigung erforderlich ist. Die/der Auftraggeber*in ist verpflichtet, sich im Zweifel bei der Genehmigungsbehörde zu erkundigen ob eine Genehmigung erforderlich ist, oder nicht. Sämtliche Kosten, die durch eine fehlende Genehmigung entstehen, inkl. Arbeitsausfall meinerseits i.H. von 30% des Netto-Angebots-Preises + aktuellen Mehrwertsteuersatz, trägt die/der Auftraggeber*in. 4. Durchführung der Arbeiten Die Arbeiten werden am vorher vereinbarten Termin durchgeführt, wenn das Angebot angenommen wurde, alle erforderlichen Genehmigungen vorliegen, und keine der unter 6. aufgeführten Ereignisse eintritt.5. Ausfall und Nachholung von vereinbarten Terminen Ändern sich nach der Annahme durch den Auftraggeber*in die Rahmenbedingungen, z.B. durch Sturm, vorher nicht zu erkennende Schäden, Insekten- oder Pilzbefall, einigen wir uns gemeinsam wie wir damit umgehen. Ändert sich die Risiko-Beurteilung, kann das ein neues Angebot erforderlich machen.
Dauerregen, starker Wind (ab Böen Windstärke 5 nach Beaufort), Vereisung, Krankheit und andere Ereignisse die sich meinen Einflussmöglichkeiten entziehen, haben eine aufschiebende Wirkung. Ein neuer Termin wird nach Möglichkeit innerhalb von 3 Kalendertagen nach dem ursprünglichen Termin vereinbart. Dieser neue Termin sollte innerhalb von 14 Kalendertagen nach dem ursprünglichen Termin liegen, außer wenn oben genannte Umstände das verhindern.
6. Schäden und Schadensersatz Ich bin Berufshaftpflichtversichert, damit sind Schäden durch Unfall oder andere Umstände gegenüber der/dem Auftraggeber*in und gegebenenfalls weiteren Geschädigten abgedeckt. Davon ausgeschlossen sind: Schäden am Rasen (z.B. Dellen, Schleifspuren) und ähnliches, wie Schäden an sonstigen Pflanzen, soweit nicht explizit im Vorfeld als besonders schützenswert besprochen und im Angebot so aufgeführt, kleinere Verletzungen an Rinde oder Ästen des Baumes.Jeder Eingriff an einem Baum, kann in der letzten Konsequenz auch zu einem Schaden, sogar dem Absterben des Baumes, führen. Die Anwendung der unter 2. genannten Regelungen und Vorschriften minimieren das Risiko, können es aber nicht ganz ausschließen. Dessen müssen wir uns bewusst sein. Schadensersatz aus diesen Gründen schließe ich deswegen aus, eine korrekte Ausführung der Arbeiten meinerseits vorausgesetzt. Maßgeblich für die korrekte Ausführung ist die ZTV Baumpflege in der aktuellen Ausführung.
7. Abnahme, Rechnung, Zahlung Die Abnahme erfolgt sofort nach Abschluss der Arbeiten. Die Abnahme führen wir gemeinsam durch. Spätere Reklamationen schließe ich aus.
Die Rechnung wird mit Abnahme der Arbeiten gestellt.
Der in der Rechnung (und bereits durch das Angebot bekannte) genannte Preis, inklusive des aktuell gültigen Mehrwertsteuersatzes, ist sofort nach Abnahme der Arbeiten, spätestens nach 7 Kalendertagen fällig. 8. Salvatorische Klausel Sollte ein Vertragsbestandteil nichtig sein, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle des betreffenden Teils soll eine für beide Vertragspartner günstige Regelung treten.